Ihr Pflegedienst mitten im Dortmunder Kreuzviertel
Unsere Leistungen
Wir bieten eine Vielzahl an Leistungen an, welche in der Regel durch die Kranken- und Pflegekassen getragen werden. Hier ist jedoch immer der Einzelfall zu betrachten. Obwohl unsere Leistungen in der Regel durch die Kranken- und Pflegekassen finanziert werden können, wissen wir um die Komplexität des Gesundheitssystems und die individuellen Umstände jedes Einzelfalls.
Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, uns intensiv mit den individuellen finanziellen Möglichkeiten unserer Patienten auseinanderzusetzen und maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Wir unterstützen unsere Kunden und ihre Angehörigen dabei, alle notwendigen Schritte und Anträge für eine angemessene Kostenübernahme zu bewältigen und stehen ihnen beratend zur Seite.
Unser oberstes Ziel ist es, unseren Kunden eine qualitativ hochwertige und ganzheitliche Pflege anzubieten, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Unser engagiertes Team arbeitet unermüdlich daran, diesen Anspruch zu erfüllen und unseren Kunden ein Höchstmaß an Lebensqualität und Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Denn für uns steht der Mensch im Mittelpunkt, und wir sind stolz darauf, einen positiven Beitrag zu ihrem Wohlbefinden und ihrer Lebensfreude leisten zu können.
Grundpflegerische Versorgung
Zu unseren Leistungen im Bereich der Grundpflegerische Versorgung (Pflegekasse) zählen zum Beispiel:
Hilfe bei der Körperpflege
Reinigen der Wohnung
Darreichen von Nahrung und Getränken
Positionierung
Inkontinenzversorgung
Behandlungspflege
Im Bereich der Behandlungspflege (Krankenkasse) zählen zum Beispiel:
Blutzucker messen
Blutdruck messen
Wundversorgung
Medikamentengabe
verabreichen von Injektionen (z.B. Insulin)
Katheter- und Sonden Versorgung
An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Verhinderungspflege (Pflegekasse)
Entlastung der pflegenden Angehörigen. Dieser wird individuell und nach Bedarf besprochen.
Entlastungsleistungen nach § 45b
Hauswirtschaftliche Versorgung (Pflegekasse / Krankenkasse)
Zur Entlastung und Unterstützung im Haushalt.
Beratungsgespräch nach § 37.3 (Pflegekasse)
Bei Bezug von Pflegegeld verlangen die Pflegekassen je nach Pflegegrad alle 3-6 Monate ein Beratungsgespräch, bei welchem eine Pflegefachkraft sich die Pflegesituation anschaut und beratend zur Seite steht. Damit möchten die Pflegekassen sicher gehen, dass mit dem ausgezahlten Pflegegeld, die Pflege sichergestellt ist. Auch kann so benötigte Hilfe schneller erkannt und organisiert werden.
Vermittlung weitere Hilfsangebote
Je nach Pflegegrad und eventueller Diagnosen können Kranken und Pflegekassen die Kosten übernehmen. Hier können wir selbstverständlich beraten.